Die Ernennung zum Obernarr ist die höchste Auszeichnung, die die Narrenzunft Waldmössingen 1935 e.V. zu vergeben hat.
Zum Obernarr kann nur ernannt werden, wer mindestens 16 Jahre dem Elferrat oder dem Gildeausschuss angehört hat, oder aufgrund besonderer Verdienste um den Verein mit Mehrheitsbeschluss des Elferrates. Zum Obernarr wird man erst nach dem Ausscheiden aus einem aktiven Gremium ernannt.